Neuregelungen im Gerüstbau- Fristen beachten!!!


11.11.2023 / 15:21



Wie bereits in unserem Rundschreiben (RS15/23) berichtet, gibt es wichtige Neuerungen für alle Betriebe, die auch im Bereich Gerüstbau tätig sind.

Die Neuerungen im Gerüstbau betreffen insbesondere die Betriebe, die Gerüste auch ausschließlich für Dritte aufbauen, ohne selber darauf tätig zu werden oder die sich an Ausschreibungen an der Losnummer für den Gerüstbau beteiligen wollen. Diese Betriebe müssen ab dem 01.07.2024 eine Eintragung in die Handwerksrolle vorweisen können.

Wichtig ist, dass die Eintragung fristgemäß bis zum 01.07.2024 erfolgen muss. Nähere Informationen finden Sie in dem oben genannten Rundschreiben. Für Rückfragen steht Ihnen auch gerne die Geschäftsstelle des Malerverband Niedersachsen zur Verfügung.


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