Jeder Betrieb, der Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien durchführt, muss über eine sachkundige verantwortliche Person verfügen. Die Sachkunde ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für alle Arbeiten im Bereich Asbestabbruch, -sanierung oder -instandhaltung. Nach der seit Januar 2014 geltenden Fassung TRGS 519 besitzt ein einmal erworbener Sachkundenachweis eine Gültigkeit von sechs Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums ist ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang zu absolvieren, um die Sachkunde um weitere sechs Jahre zu verlängern. Wird die Fortbildung nicht rechtzeitig besucht, verliert der Sachkundenachweis seine Gültigkeit und der komplette Grundlehrgang muss erneut absolviert werden.
Das Seminar richtet sich an Gesellen und Meister sowie erfahrene Fach- und Führungskräfte im Handwerk, die über einen gültigen Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 Anlage 4 verfügen.
Der Nachweis ist der Anmeldung beizufügen oder unmittelbar nach Anmeldung per E-mail an info@malerverband-nds.de einzureichen. Ohne gültigen Nachweis ist die Anmeldung ungültig!
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