BGH zum Widerrufsrecht


Von:  Malerverband Niedersachsen / 05.09.2023 / 11:15



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Ein Vertragsschluss bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien außerhalb von Geschäftsräumen i.S.d. § 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB liegt nicht vor, wenn der Verbraucher ein vom Unternehmer am Vortag unterbreitetes Angebot am Folgetag außerhalb von Geschäftsräumen lediglich annimmt.
 

Der BGH hat damit einem Kunden eine klare Absage erteilt, der offenbar aus dem Widerruf von Handwerkeraufträgen ein eigenes Geschäftsmodell machen wollte. Das Urteil ist allerdings noch kein Grund, sich entspannt zurückzulehnen. Es kommt immer auf die genaue Fallgestaltung an, ob ein Widerrufsrecht vorliegt oder nicht. Das Widerrufsrecht im Zusammenhang mit Handwerkerleistungen wird auch bei den Auftraggebern immer bekannter. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen unser Seminar am 07.11.2023 in Hannover mit Cornelia Höltkemeier. Die Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der LV BAU erläutert Ihnen in 1,5 Stunden alles, was Sie zum Thema Widerrufsrecht auf der Baustelle wissen müssen.

BGH, Urteil vom 06.07.2023 - VII ZR 151/22


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