Branchenlösung „Staubarm arbeiten im Maler- und Lackiererhandwerk“


Von:  BV, GIT, Bodo Schmidt, Dr. Oliver Nicolai / 12.10.2018 / 09:08


Einige Gewerke haben mittlerweile Branchenvereinbarungen getroffen, in denen gute Praxis zur staubarmen Ausführung von Tätigkeiten dokumentiert wird.


Für das Malerhandwerk hat der Bundesverband in Zusammenarbeit mit der BG Bau und der Industrie-gewerkschaft Bauen Agrar Umwelt die angehängte Branchenlösung für den Baubereich erarbeitet.

Gerätetechnik

Realisiert wird staubarmes Arbeiten beispielsweise durch den Ersatz von Sackware durch pastöse Materialien oder durch den Einsatz abgesaugter Handmaschinen, die durch die BG Bau gelistet und gefördert werden. 

Die ggf. erforderliche Gerätetechnik ist im Malerhandwerk unter anderem in der Schimmelpilzsanierung verbreitet. Im Wesentlichen können abgesaugte Handmaschinen, Entstauber (Klasse M), ggf. zusätzlich noch Luftreiniger und Abschottungen (Folientüren) zum Einsatz kommen.

Hintergrund: Einhaltung von Staubgrenzwerten

Seit 2014 gibt es einen reduzierten Arbeitsplatzgrenzwert für lungengängigen, allgemeinen (nicht giftigen oder krebserzeugenden) Staub von 1,25 mg/m3 (der alte Grenzwert lag bei 3 mg/m3).

Weil in vielen praktischen handwerklichen Verfahren dieser Wert nicht eingehalten werden konnte/kann, erlaubt die zuständige Regel ein Arbeiten nach dem alten Grenzwert, wenn nach den Vorgaben der Branchenlösung verfahren wird.

Aus Sicht des Bundesverbandes ist die Branchenlösung auch zukünftig relevant, wenn Schutzmaßnahmen gegen krebserzeugende Stäube wie Quarzstaub (ist bereits berücksichtigt) oder Asbest (Messungen laufen derzeit) beurteilt werden müssen.

Inhalte der Branchenlösung

Die Branchenlösung enthält als wesentliches Element eine Tabelle mit branchenüblichen Tätigkeiten. Den typischen staubintensiven Tätigkeiten der Branche werden Arbeitsweisen ("gute Praxis", grün) zugeordnet, welche die Einhaltung der geltenden Grenzwerte in der Regel ermöglichen, bis hin zu Arbeitsweisen, bei denen Grenzwerte überschritten werden, "schlechte Praxis" (rot). 

Betriebe, die nach den „grünen“ Verfahren arbeiten, sind also im „sicheren Bereich“. Nachfolgend ist ein beispielhafter Auszug aus der Tätigkeitentabelle aufgeführt: 

Tätigkeit

Bewertung der Schutzmaßnahmen

Bemerkungen

Gute Praxis

Schlechte Praxis

 

Putz

entfernen

ebene Flächen

Abgesaugte

 Putzfräsen

mit Entstauber

Abgesaugter Stemmhammer/Kombi-hammer, mit Luftreiniger

Manuell Putz abschlagen, mit Luftreiniger

Putz abschlagen ohne Absaugung

im Freien:

A: 4,03

Q: 0,43

Im Raum:

A: 12,54)

Q: 0,79

Luftreiniger verringern Belastung durch Sekundäremission (Aufwirbelung herabgefallenes Material) und verhindern eine Aufkonzentrierung nicht erfasster Stäube im Raum

 

Das bedeuten die Werte (5. Spalte): Beim Putz abschlagen im Freien oder im Raum liegen die Werte deutlich über dem Grenzwert für A (A-Staub) von 1,25 oder über dem erlaubten Wert für Quarzstaub von 0,05. Als Konsequenz muss dann Atemschutz getragen werden, was immer die zuletzt zu ergreifende Schutzmaßnahme sein sollte.

Hilfreiche Infos in der Branchenlösung Für die Betriebe enthält die Branchenlösung folgende Hilfsmittel: - Infos zu den empfohlenen Schutzmaßnahmen - Links zu den geförderten Geräten - Mustergefährdungsbeurteilung - Betriebsanweisung für Tätigkeiten mit quarzhaltigen Stäuben  Link: <link file:138136>Branchenlösung Maler- und Lackiererhandwerk.

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